07.08.2026 Inneres — Antwort — hib 630/2026

58 Ermittlungsverfahren zu Spionage und Sabotage beim GBA

Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt (GBA) hat in den vergangenen fünf Jahren 58 Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage, Sabotagevorbereitung und weiterer einschlägiger Delikte eingeleitet. 53 dieser Verfahren wurden oder werden wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach Paragraf 99 des Strafgesetzbuches geführt und weisen damit einen Bezug zu fremden Staaten auf. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7436(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts kam es im Zeitraum vom 10. Juli 2021 bis zum 10. Juli 2026 zu insgesamt 30 Festnahmen, 19 Anklagen und 13 Verurteilungen.

Russische Nachrichten- und Sicherheitsdienste griffen für Sabotageaktionen häufig auf „niedrigschwellig rekrutierte Low-Level-Agenten“ zurück, die im Auftrag russischer Stellen auch Spionage- und Propagandaaktivitäten ausführten. Die Anwerbung erfolge in der Regel über soziale Medien oder Messenger-Dienste; besonders häufig werde Telegram genutzt. Der Iran wiederum nutze seit einigen Jahren für Ausspähungsaktivitäten und zur Vorbereitung und Umsetzung staatsterroristischer Anschläge verstärkt „Proxy-Strukturen und kriminelle Einzelpersonen“.

Die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft stehe „besonders im Fokus“ ausländischer Nachrichtendienste, schreibt die Bundesregierung. Konkrete Angaben zu Spionage-, Sabotage- oder Ausspähungshandlungen fremder Staaten, zu betroffenen Unternehmen und möglichen Sabotagezielen macht die Bundesregierung unter Verweis auf den Schutz nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen nicht.