Keine vollendeten rechten Tötungsdelikte in 2024 und 2025
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen für die Jahre 2024 und 2025 keine Meldungen über vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts)“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/7458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden für 2024 hingegen zwei vollendete Tötungsdelikte zugerechnet: Taten am 23. August in Solingen und am 16. Oktober in Göppingen. Letztere wird zugleich dem Phänomenbereich „PMK-sonstige Zuordnung“ zugerechnet. Für 2025 weist die Bundesregierung ein vollendetes Tötungsdelikt im Themenfeld „Hasskriminalität“ aus, das sich am 31. Januar in Konstanz ereignete.
Für 2024 waren dem Bundeskriminalamt mit Stand vom 21. Juli 2026 acht versuchte Tötungsdelikte im Bereich PMK-rechts gemeldet worden, darunter vier versuchte Morde und vier versuchte Totschlagsdelikte. Für 2025 waren es fünf versuchte Tötungsdelikte, davon vier versuchte Morde und ein versuchter Totschlag. Zu Tatverdächtigen und einzelnen Ermittlungsverfahren verweist die Bundesregierung auf die zuständigen Länder.
Seit dem 24. Januar 2025 habe es zudem keine Nachmeldungen rechter Tötungsdelikte für die Jahre 2001 bis 2023 gegeben. Nachmeldungen würden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität erfasst und bei Auswertungen berücksichtigt; lediglich ihr Status als Nachmeldung sei statistisch nicht auswertbar.