130 Ermittlungsverfahren zu Völkermord im ehem. Jugoslawien
Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat seit 1991 insgesamt 130 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien eingeleitet. Der Tatvorwurf lautete jeweils auf Völkermord oder Beihilfe dazu. Eines dieser Verfahren richtete sich auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7462(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7236(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. 99 Ermittlungsverfahren seien nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden.
Die Angaben beruhen der Bundesregierung zufolge auf den elektronisch geführten Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts. Verdeckte Ermittlungsverfahren seien darin nicht berücksichtigt; hierzu erteile die Bundesregierung auch in eingestufter Form keine Auskunft. Zudem sei die Staatsangehörigkeit insbesondere bis zum Jahr 2000 nicht flächendeckend statistisch erfasst worden. Eine vollständige Auswertung zu deutschen Staatsangehörigen würde daher eine händische Sichtung der Akten erfordern, die nach Auffassung der Bundesregierung einen unzumutbaren Aufwand verursachen würde. Gleiches gelte für Ermittlungen wegen sonstiger schwerer Straftaten. Zu Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, macht die Bundesregierung ebenfalls keine Angaben.