07.08.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 632/2026

Russische Fischfänge nicht von Sanktionen betroffen

Berlin: (hib/SCR) Im 21. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland sind nach Angaben der Bundesregierung keine Sanktionen auf Fisch aus russischen Fängen vorgesehen. Das am 23. Juli 2026 vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Paket enthalte damit auch keine Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7454(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7206(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine Ausweitung von Importverboten gegen Russland. „Bei der Ausgestaltung der Sanktionen werden die Auswirkungen auf europäische Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die hiesige Wirtschaft im Blick behalten“, heißt es weiter.

Der Anteil Russlands an den deutschen Importen von Alaska-Seelachs ist den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während er 2020 bei 15,5 Prozent lag, erreichte er 2025 mit 100.900 Tonnen 59,9 Prozent der Gesamtimporte von 168.487 Tonnen. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass Fisch aus russischen Fängen bei einer Erstverarbeitung in Drittländern, insbesondere China, bis 2023 nicht konsequent als Fisch aus Russland eingestuft wurde. Für 2026 lägen noch keine abschließenden Daten vor.