10.08.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 634/2026

Fördermittel für Investitionen in tiergerechte Stallumbauten

Berlin: (hib/PK) Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder -neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung seien die Länder zuständig. Der Bund beteilige sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben, heißt es in der Antwort (21/7479(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Die Länder berichten den Angaben zufolge jährlich im Rahmen der GAK-Berichterstattung über die Anzahl der geförderten Betriebe, differenziert nach Tierarten und Jahren je Bundesland.

Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) werden besonders tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung gefördert, wie es in der Antwort weiter heißt. In dem Programm wurden 2024 insgesamt 162 Förderanträge gestellt, 2025 waren es 178 und 2026 bis Ende Juli 314. Anträge könnten noch bis Ende August 2026 gestellt werden. Ab September 2026 sei dann die Förderung im Rahmen der GAK weiter möglich.