EU-Abkommen mit Marokko und Status der Westsahara
Berlin: (hib/AHE) Nach dem EU-Abkommen mit Marokko mit Blick auf den Status der Westsahara erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Abgeordneten darin schreiben, werde die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) von mehreren Staaten anerkannt, und die Polisario-Front werde von den Vereinten Nationen als Vertreterin für die Anliegen des sahrauischen Volkes angesehen. „Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit EU-Abkommen mit Marokko mit den einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar sind und welche Rolle den sahrauischen Vertretungsakteuren dabei zukommt.“
Die Westsahara gelte völkerrechtlich als „nicht selbstverwaltetes Territorium“, und dem sahrauischen Volk stehe nach den Resolutionen der Vereinten Nationen ein Recht auf Selbstbestimmung zu. Dennoch habe die EU Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko geschlossen, die auch auf die Westsahara Anwendung finden sollten. Die Bundesregierung soll unter anderem Stellung beziehen zum neu verhandelten EU-Abkommen mit Marokko und zu einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 4. Oktober 2024 zur Nichtigerklärung der Ratsbeschlüsse über die 2019 geschlossenen Landwirtschafts- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, soweit diese auf die Westsahara Anwendung fanden.