Bundesregierung plant Radon-Dosiskoeffizienten anzupassen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant, den Dosiskoeffizienten für Radon anzupassen. Das geht aus einer Antwort (21/7465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7268(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat, sei vorgesehen, den Dosiskoeffizienten für das radioaktive Gas „(auf den Wert von 3 mSv/(mJ h/m³)) an den aktuellen Stand der Technik anzupassen“, schreibt die Bundesregierung. Deutschland folge damit der Empfehlung (EU) 2024/440 der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2024 über die Verwendung von Dosiskoeffizienten für die Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis für die Zwecke der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates und setze den durch die Internationale Strahlenschutzkommission in ihrer Veröffentlichung ICRP 137 (2017) empfohlenen Wert um.
Der Dosiskoeffizient ist die altersabhängige radionuklidspezifische Größe zur Berechnung der inneren Exposition (Folgedosis) infolge Inhalation oder Ingestion von Radionukliden. Laut der Regierungsantwort wird derzeit ein Radon-Dosiskoeffizient von 1,4 mSv/(mJ h/m³) angewandt. Zum Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt jeweils ein Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter. Radon gilt als eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs.
Die AfD-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage unter anderem nach bestehenden Schutzmaßnahmen gegen erhöhte Radonwerte und mögliche Verbesserungen erkundigt.