Bundesrat fordert Verschärfung des Waffengesetzes
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffengesetzes. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sei durch Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen massiv beeinträchtigt, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer (21/7557(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der in den Bundestag eingebracht worden ist.
In Berlin habe sich die Zahl der illegalen scharfen Schusswaffen, die Tatverdächtigen aus der Organisierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Dabei komme halbautomatischen Pistolen eine bedeutende Rolle zu. Solche Waffen seien in Berlin zuletzt vielfach bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt worden.
Auch bundesweit sei die Zahl der unter Verwendung von Schusswaffen begangenen Straftaten zuletzt kontinuierlich gestiegen. Der illegale Handel mit diesen Waffen sei ein lukratives Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität.
Der Bundesrat schlägt vor, die im Waffengesetz erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechenstatbestand auszugestalten, der im Regelfall mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht werde. Das Waffengesetz solle zudem so geändert werden, dass die Strafverfolgungsbehörden bei entsprechenden Taten künftig Telekommunikationsüberwachungen einsetzen könnten.
Die Bundesregierung erklärte in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates, sie wolle den Vorschlag, die im Waffengesetz erfassten Formen des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig zu einem Verbrechen zu qualifizieren, prüfen und in die laufende Evaluierung des Waffenrechts einbeziehen.