13.08.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 638/2026

Kein Weisungsrecht durch Förderprogramm AgoraEU

Berlin: (hib/AHE) Das EU-Förderprogramm AgoraEU hat aus Sicht der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks zur freien individuellen und öffentlichen Meiungsbildung sowie zur Meinungsvielfalt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7267(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Das Programm begründe auch keine inhaltlichen Weisungsrechte der Europäischen Kommission gegenüber einzelnen Medienunternehmen und geförderten Rundfunkanbietern und berühre damit nicht die Meinungsbildung. „AgoraEU bezweckt die Unterstützung eines tragfähigen, zuverlässigen, unabhängigen und vielfältigen Informationsökosystems als Ganzes. Dies stärkt auch die Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks, zur Meinungsvielfalt beizutragen“, schreibt die Bundesregierung.