Länder wollen Unternehmensstatistikreformgesetz nachbessern
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesländer wollen beim geplanten Unternehmensstatistikreformgesetz neben den Daten der Bundesagentur für Arbeit auch die Daten aus dem Unternehmensregister explizit einbeziehen. Das geht aus der als Unterrichtung (21/7559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor.
Die bisher vorgesehene Regelung würde die Datenverfügbarkeit und die Testfähigkeit des neuen Systems erheblich einschränken, da eine maßgebliche statistische Datengrundlage unberücksichtigt bliebe, argumentiert die Länderkammer. Eine Einbeziehung der Daten aus dem Transparenzregister sei dagegen entbehrlich.
Die Bundesregierung will diesem Vorschlag des Bundesrates zustimmen, wie sie in ihrer Gegenäußerung schreibt.