13.08.2026
Finanzen — Antwort — hib 639/2026
Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen
Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2021 hat es 968 Körperschaftssteuerfälle mit nichtabziehbaren Aufwendungen nach Paragraf 4k des Einkommensteuergesetzes in Höhe von insgesamt rund 968 Millionen Euro gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7492(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
2020 hat es demnach 18 solche Fälle in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro gegeben. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, liegen ihr keine Erkenntnisse zur Verteilung der Anwendung des Paragrafen 4k EStG auf Körperschaftsteuerpflichtige und Einkommensteuerpflichtige seit dem Veranlagungszeitraum 2020 vor.