14.08.2026 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 640/2026

Bundesrat will Änderungen am Menschenhandelsstrafrecht

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat fordert Änderungen am Regierungsentwurf zur Reform des Menschenhandelsstrafrechts. Die Bundesregierung lehnt die meisten Vorschläge der Länderkammer jedoch ab. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/7562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervor. Gegenstand ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Unter anderem verlangt der Bundesrat, das vorgesehene Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers auszuweiten. Zum einen sollen weitere Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel erfasst werden. Zum anderen hält die Länderkammer die bei bestimmten Fällen der Zwangsprostitution und des Menschenhandels vorgesehene Beschränkung auf minderjährige Opfer für nicht überzeugend und fordert hier eine Regelung ohne Altersbeschränkung. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Bedarf. Der Ausnahmecharakter der Vorschrift solle erhalten und ihr Anwendungsbereich eng gefasst bleiben. Eine Erweiterung würde nach ihrer Auffassung zudem „verjährungsrechtlichen Grundprinzipien widersprechen“.

Keine Zustimmung findet auch die Forderung, die geplante Strafbarkeit für die Inanspruchnahme von Diensten von Menschenhandelsopfern auf Fälle auszudehnen, in denen jemand lediglich „leichtfertig verkennt“, dass es sich um ein Opfer handelt. Das Europarecht verlange eine Strafbarkeit nur, „wenn der Täter positiv weiß, dass der oder die Betroffene Opfer von Menschenhandel geworden ist“, argumentiert die Bundesregierung. Eine Ausweitung der Leichtfertigkeitsstrafbarkeit könnte zudem etwa die Pflege- oder Baubranche erfassen.

Auch Forderungen nach weitergehenden strafprozessualen Befugnissen weist die Bundesregierung zurück. So sieht sie keinen Bedarf, weitere Straftatbestände in den Katalog für Online-Durchsuchungen aufzunehmen oder den Haftgrund der Wiederholungsgefahr auf Menschenhandels- und Ausbeutungsdelikte auszuweiten.