Queere wohnungslose Menschen besonders schutzbedürftig
Berlin: (hib/HLE) Für das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit haben die mitwirkenden Akteure und Ressorts keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit gemeldet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7313(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.
Die Abgeordneten hatten wissen wollen, warum in dem Aktionsplan keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit enthalten sind. Wie die Bundesregierung erläutert, beruhen die Jahresprogramme des Nationalen Aktionsplans auf freiwilligen Beiträgen der im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit mitwirkenden Akteure und Ressorts. Diese seien für die Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms 2026 einschließlich deren Evaluierung verantwortlich. Sollten in den Aufrufen für künftige Jahresarbeitsprogramme entsprechende Maßnahmen gemeldet werden, würden diese berücksichtigt. Bedarfe besonders schutzbedürftiger Teile der Gruppe der Wohnungslosen seien in den Gremien des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit beraten worden. „So werden queere wohnungslose Menschen als besonders schutzbedürftiger Teil der Gruppe der wohnungslosen Menschen in den Erörterungen zur Aufstellung der Arbeitshilfen und Empfehlungspapieren der Facharbeitsgruppen betrachtet“, heißt es in der Antwort weiter.