Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei
Berlin: (hib/SCR) Deutschland hat im Jahr 2025 insgesamt 72.991 Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger an die Türkei übermittelt. 2024 waren es 78.675, 2023 insgesamt 71.824 und 2022 62.001. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7547(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei hervor.
Eine Strafnachricht entspricht den Angaben zufolge vollständig der Eintragung im Bundeszentralregister. Übermittelt werden neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift unter anderem die Tatbezeichnung, die angewendeten Rechtsvorschriften mit Paragrafenangabe sowie der Inhalt der verhängten Strafe. Einzelheiten zu dem der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt würden hingegen nicht mitgeteilt. Sie seien im Register auch nicht enthalten.
Die Zahl der von den Strafnachrichten betroffenen Personen lag 2022 bei 44.420, 2023 bei 57.339, 2024 bei 63.563 und 2025 bei 63.087. Diese Angaben beziehen sich demnach ausschließlich auf Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Menschen, die zugleich die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen laut Bundesregierung nicht dem Strafnachrichtenaustausch. Die Betroffenen würden über die Übermittlung ihrer Strafnachricht nicht informiert.
Erkenntnisse darüber, dass Betroffene aufgrund der übermittelten Daten bei Reisen in die Türkei festgenommen oder mit Ausreisesperren belegt wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlass, die Praxis des automatisierten Strafnachrichtenaustauschs mit der Türkei zu überprüfen oder anzupassen, sieht die Bundesregierung nicht.