14.08.2026 Haushalt — Unterrichtung — hib 641/2026

Finanzplan der Bundes liegt als Unterrichtung vor

Berlin: (hib/SCR) Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Danach sollen die Ausgaben des Bundes von 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro 2027 steigen. Für 2028 sind 588,2 Milliarden Euro, für 2029 597,8 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 635,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Nettokreditaufnahme soll zugleich von 98 Milliarden Euro 2026 auf 118,7 Milliarden Euro 2027 und bis auf 167,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 wachsen. Die Steuereinnahmen sollen von 387,2 Milliarden Euro und 394,7 Milliarden Euro 2027 auf 437,3 Milliarden Euro 2030 steigen.

Die Sozialausgaben bleiben der größte Ausgabenbereich des Bundes. Für 2027 sind dafür rund 238,9 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber 2026 fällt die Sozialausgabenquote laut Bundesregierung von 46,7 Prozent auf 43,0 Prozent. Um dieses Niveau soll sie bis 2030 verharren. Dabei seien die entlastenden Finanzwirkungen aus der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht berücksichtigt.

Im Finanzplanungszeitraum entwickelt sich die Kreditaufnahme innerhalb und außerhalb der regulären Schuldenregel gegenläufig. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll demnach von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft.

Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück.

Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein.

Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück. In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt.

Als Leitlinie ihrer Haushaltspolitik nennt die Bundesregierung in dem Finanzplan einen „Dreiklang von Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung“. Für 2027 sind demnach aus dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds insgesamt 124 Milliarden Euro an investiven Ausgaben im Rahmen einer „Investitionsoffensive“ vorgesehen. Bereinigt um finanzielle Transaktionen sind es 117,7 Milliarden Euro. Davon entfallen 50,0 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt, 44,9 Milliarden Euro auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und 22,8 Milliarden Euro auf den Klima- und Transformationsfonds. Insgesamt sieht der Finanzplan für diese drei Bereiche Investitionen von 124,0 Milliarden Euro 2027, 120,0 Milliarden Euro 2028, 120,3 Milliarden Euro 2029 und 112,6 Milliarden Euro 2030 vor.

Einen weiteren Schwerpunkt der Haushaltspolitik bildet laut Bundesregierung die innere und äußere Sicherheit. Bei den Sicherheitsbehörden soll es einen „zielgerichteten, bedarfsorientierten Aufbau von Personalkapazitäten“ geben. Die Bundesregierung hebt zudem Investitionen beim Technischen Hilfswerk und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die Abwehr hybrider Bedrohungen hervor.

Für die Verteidigung sind im Einzelplan des Bundesverteidigungsministeriums 2027 rund 109,8 Milliarden Euro vorgesehen, hinzu kommen die Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Der Verteidigungsetat soll - nach Verausgabung der Mittel im Sondervermögen - auf 153,9 Milliarden Euro 2028, 162,9 Milliarden Euro 2029 und 183,7 Milliarden Euro 2030 steigen. Für die Unterstützung der Ukraine sind 2027 zusätzlich rund 11,6 Milliarden Euro im Einzelplan 60 eingeplant.

Zugleich kündigt die Bundesregierung weitere Konsolidierungsmaßnahmen an. Der in der bisherigen Finanzplanung für 2027 ausgewiesene Handlungsbedarf von rund 34 Milliarden Euro sei mit dem Haushaltsentwurf vollständig aufgelöst worden. Für 2028 verbleibe allerdings ein Handlungsbedarf von rund 22 Milliarden Euro, für 2029 von rund 39 Milliarden Euro und für 2030 von rund 48 Milliarden Euro. Diese noch offenen Handlungsbedarfe werden in den Finanzplanjahren in einer Globalen Minderausgabe im Einzelplan 60 abgebildet. Durch Aufgabenkritik sowie eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung seien für 2027 bereits strukturelle Einsparungen von rund vier Milliarden Euro pro Jahr erreicht worden. Ab 2028 will die Bundesregierung zusätzliche strukturelle Einsparungen von rund acht Milliarden Euro erzielen.

Weitere Konsolidierungsbeiträge sollen nach den Plänen der Bundesregierung unter anderem durch den Abbau noch nicht gebundener Finanzhilfen, Reformen bei Elterngeld und Wohngeld sowie in der Kranken- und Rentenversicherung und Effizienzmaßnahmen in der Bundesverwaltung erreicht werden. Auch die Einnahmeseite soll gestärkt werden. Genannt werden unter anderem eine Reform der Besteuerung von Kryptowerten, höhere Alkohol- und Tabaksteuern sowie die Einführung einer Plastiksteuer und einer Zuckergetränkesteuer.

Zudem will die Bundesregierung den bisherigen Tilgungsplan für Kredite aus der Corona-Zeit ersetzen. Nach dem neuen Plan soll die Tilgung 2033 beginnen und bis 2060 abgeschlossen sein. Auch für das Sondervermögen Bundeswehr ist ein Tilgungsbeginn im Jahr 2033 vorgesehen.