17.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 646/2026

Haushalt 2027: Leichtes Plus im Bundestags-Etat

Berlin: (hib/SCR) Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind für den Deutschen Bundestag Ausgaben in Höhe von rund 1,28 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 02 mit einem Plus von 428.000 Euro nahezu auf dem Niveau von 2026.

Im Einzelplan dominieren die Personalausgaben. Sie sollen um 18,6 Millionen Euro auf 812,3 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 227,6 Millionen Euro vorgesehen, 2,7 Millionen Euro mehr als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 2,6 Millionen Euro auf 185,5 Millionen Euro steigen. Deutlich sinken hingegen die Investitionsausgaben: Für sie sind 51,1 Millionen Euro eingeplant, 23,5 Millionen Euro weniger als 2026.

Auf das eigentliche Bundestagskapitel (0212) entfallen 2027 Ausgaben von rund 1,16 Milliarden Euro. Das sind sieben Millionen Euro weniger als 2026. Demgegenüber steigen die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben im Kapitel 0211 um rund 5,1 Millionen Euro auf 92,2 Millionen Euro.

Für Entschädigungen und Amtszulagen der Abgeordneten sind im Kapitel 0212 unverändert rund 87,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Aufwandsentschädigungen sollen um 892.000 Euro auf 41,2 Millionen Euro steigen. Für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten sind 283,3 Millionen Euro eingeplant, 2,7 Millionen Euro mehr als 2026.

Deutlich sinkt der Ansatz für Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Bundestages: von 5,1 Millionen Euro auf rund 1,3 Millionen Euro. Für Altersentschädigungen an ausgeschiedene Abgeordnete und die Hinterbliebenenversorgung sind 61,7 Millionen Euro vorgesehen, rund 700.000 Euro mehr als 2026. Die Geldleistungen an die Fraktionen sollen mit 141,6 Millionen Euro unverändert bleiben.

Für die Bundesversammlung (0214) sind 2027 Ausgaben in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro veranschlagt; 2026 war hierfür kein Ansatz vorgesehen. Davon entfallen 960.000 Euro auf Entschädigungen der Mitglieder der Bundesversammlung. Die 18. Bundesversammlung soll am Samstag, 30. Januar 2027, stattfinden.

Für Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments (Kapitel 0215) sind rund 8,7 Millionen Euro vorgesehen, 84.000 Euro mehr als 2026. Der Etat des Wehrbeauftragten (Kapitel 0213) soll mit 5,6 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben. Für die Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Kapitel 0216) sind wie 2026 rund 3,8 Millionen Euro vorgesehen. Der Etat der SED-Opferbeauftragten (Kapitel 0217) steigt um 108.000 Euro auf rund 2,4 Millionen Euro. Für den Polizeibeauftragten des Bundes (Kapitel 0218) sind knapp 2,6 Millionen Euro eingeplant, 238.000 Euro mehr als 2026.