19.08.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 650/2026

E-Auto-Förderung: Rund 20.000 Anträge seit Mai bewilligt

Berlin: (hib/SAS) Seit dem Inkrafttreten des neuen Förderprogramms für Elektrofahrzeuge am 19. Mai 2026 sind bis zum Stichtag 16. Juli insgesamt 84.828 Förderanträge gestellt worden. Davon wurden 20.015 bewilligt und 291 abgelehnt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7485(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Von den bewilligten Anträgen entfielen 18.550, also rund 93 Prozent, auf batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV); 1.456 entfielen auf Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV), teilt die Bundesregierung mit. Dies entspreche einem Anteil von sieben Prozent. Mit 4.980 bewilligten Anträgen ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten positiven Bescheiden, gefolgt von Bayern mit 3.834 und Baden-Württemberg sowie Niedersachsen mit jeweils 2.327. Die drei Länder mit den wenigsten positiven Bescheiden sind neben den Stadtstaaten Bremen (81), Hamburg (156) und Berlin (267) die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern (206) und Sachsen-Anhalt (303).

Die Bundesregierung schreibt in der Antwort, sie verfolge mit der Förderung das Ziel, die Verbreitung elektrisch betriebener Pkw „in der Breite der Gesellschaft zu erhöhen“. Die Förderung sei daher sozial gestaffelt ausgestaltet und diene dazu, insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern und eine sozial ausgewogene Beteiligung am Markthochlauf der Elektromobilität zu ermöglichen.

Bis Mitte Juli wurden der Bundesregierung zufolge 9.632 Anträge aus Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 Euro und 4.507 Anträge aus Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen bis 60.000 Euro bewilligt. 5.876 Anträge wurden aus Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 Euro beziehungsweise aus Haushalten mit „förderrelevanten Kindern“ und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro positiv beschieden.