19.08.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 650/2026

AfD thematisiert Urteil im Fall Schönbohm gegen das ZDF

Berlin: (hib/STO) „Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München im Fall Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/7582(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin schreibt die Fraktion, dass das ZDF am 18. Januar 2022 in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ einen Beitrag von Jan Böhmermann ausgestrahlt habe, „in dem der damalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, eine mangelnde Distanz zu russischen Geheimdiensten unterstellt“ worden sei. In der Folge sei Schönbohm zunächst freigestellt und mit Wirkung vom 1. Januar 2023 von seinem Amt abberufen sowie an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) München habe in seinem Urteil vom 16. Juni 2026 (Az. 18 U 217/26) festgestellt, „dass die im Beitrag suggerierten ,bewussten Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten' eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen, die Herrn Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt“, führen die Abgeordneten weiter aus. Wissen wollen sie unter anderem, ob die Bundesregierung „die Abberufung von Arne Schönbohm im Lichte der nunmehr gerichtlich festgestellten Unwahrheit der zugrunde liegenden medialen Vorwürfe weiterhin für sachlich gerechtfertigt“ hält.