Haushalt 2027: Verkehr bleibt größter Investitionsetat
Berlin: (hib/HAU) Der Einzelplan 12 im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 26,43 Milliarden Euro vor - rund 1,47 Milliarden Euro weniger als 2026 mit 27,9 Milliarden Euro. Im Etat des Bundesministeriums für Verkehr sind Investitionen in Höhe von rund 12,76 Milliarden Euro vorgesehen (2026: 13,48 Milliarden Euro). Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann außerdem mit zusätzlichen 17,72 Milliarden Euro (2026: 22,0 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen.
Als Einnahmen sind insgesamt rund 14,42 Milliarden Euro vorgesehen, gegenüber 14,67 Milliarden Euro im Jahr 2026. Allein aus der Lkw-Maut sollen rund 13,2 Milliarden Euro fließen (2026: 13,48 Milliarden Euro). Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 461,4 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 353,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 156 Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.
Auf die Bundesfernstraßen (1201) entfallen im Etatentwurf Ausgaben von 10,69 Milliarden Euro (2026: 10,81 Milliarden Euro), davon 9,57 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2026: 9,49 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 4,36 Milliarden Euro (2026: 4,26 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf rund 2,04 Milliarden Euro - nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 902,88 Millionen Euro eingestellt (2026: 907,26 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 930,48 Millionen Euro (2026: 937,39 Millionen Euro). Wie im laufenden Jahr sollen 2027 100 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen bereitgestellt werden.
Für die Bundesschienenwege (1202) sind rund drei Milliarden Euro vorgesehen - rund 310,5 Millionen Euro mehr als 2026 mit 2,69 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene in Höhe von rund 2,23 Milliarden Euro, nach 1,81 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Von diesen Baukostenzuschüssen sind laut Erläterungen rund 2,1 Milliarden Euro durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt.
Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind 200,26 Millionen Euro eingestellt (2026: 265 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr nur noch 5,34 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sind dafür noch 200 Millionen Euro vorgesehen. „Weniger wegen Anpassung an den Bedarf“, heißt es zur Erläuterung. Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro).
Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Kapitel 1206) sind 2027 rund 2,08 Milliarden Euro vorgesehen, nach 2,04 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Rund 1,22 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2026: 1,2 Milliarden Euro). Rund 849,8 Millionen Euro sind als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen gehen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“ (2026: 834,76 Millionen Euro).
Für die Bundeswasserstraßen (1203) sind im Kernetat rund 849 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,82 Milliarden Euro 2026. Für Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind rund 263,5 Millionen Euro eingeplant (2026: 863,09 Millionen Euro). Der starke Rückgang hängt wesentlich mit einer Verlagerung von Ausgaben in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zusammen. Dort sind 2027 1,2 Milliarden Euro für die Erhaltung und den Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen veranschlagt. Vergleichbare Ansätze von zusammen rund 967,5 Millionen Euro waren 2026 noch im Einzelplan 12 enthalten.
Deutlich sinken auch die Ausgaben im Kapitel Luftfahrt (1205). Für 2027 sind dort rund 280,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 473,3 Millionen Euro 2026. Unter anderem entfällt der für 2026 mit 171,6 Millionen Euro veranschlagte Titel für Beteiligungen an Flughafengesellschaften und die Erhöhung von Kapitalrücklagen. Als neuer Ausgabetitel wurde die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt aufgenommen, dafür sind 2027 drei Millionen Euro veranschlagt.
Der Einzelplan umfasst zudem die Ansätze für zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden. Dazu gehören beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt und der Deutsche Wetterdienst.
Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 insgesamt rund 17,72 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bereit, nach rund 22 Milliarden Euro 2026. Neben den 1,2 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen sind rund 2,81 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen eingeplant (2026: 3,25 Milliarden Euro). Davon entfallen rund 2,06 Milliarden Euro auf Bundesautobahnen und 750 Millionen Euro auf Bundesstraßen. Weitere 2,22 Milliarden Euro sind für die Ausrüstung der deutschen Schieneninfrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS vorgesehen (2026: 2,45 Milliarden Euro). Rund 11,49 Milliarden Euro sollen als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes fließen (2026: 16,3 Milliarden Euro).