19.08.2026 Inneres — Antwort — hib 652/2026

Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern

Berlin: (hib/STO) Um Vorkehrungen zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob es innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur gibt, „die sich mit möglichen bundesstaatlichen Gefährdungslagen für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat oder die Grundrechte in den Ländern befasst“, Auch fragte sie unter anderem, ob die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Bestandsaufnahmen dazu durchgeführt oder beauftragt hat, in welchen Bereichen der föderalen Ordnung demokratische, rechtsstaatliche oder grundrechtliche Schutzmechanismen besonders verwundbar sein könnten.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaats und der Grundrechte eine gemeinsame Daueraufgabe von Bund und Ländern, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten wahrgenommen wird. „Innerhalb der Bundesregierung bestehen bereits seit vielen Jahren sicherheitsbehördliche Arbeitsstrukturen und entsprechende Gremien, die sich generell mit Gefährdungslagen im Sinne der Fragestellung auseinandersetzen“, heißt es in der Antwort weiter.

Für die Beobachtung und Bewertung extremistischer Bestrebungen bestehen danach im Verfassungsschutzverbund sowie in den gemeinsamen Zentren von Bund und Ländern etablierte, kontinuierlich arbeitende Strukturen. Die laufende Lagebeobachtung obliege den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.