19.08.2026 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 653/2026

201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027

Berlin: (hib/CHE) Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2027 der mit Abstand ausgabenstärkste Einzelplan des Bundeshaushalts. Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind im Einzelplan 11 Ausgaben von rund 201,46 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 4,12 Milliarden Euro mehr als 2026 (197,34 Milliarden Euro). Auf den Arbeits- und Sozialetat entfallen damit 36,27 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2026 beträgt der Anteil 37,62 Prozent.

Im Einzelplan sind zugleich globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarden Euro veranschlagt, nach rund 167,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf den Titel „Globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ und 258 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.

Der mit Abstand größte Ausgabenblock sind die Ausgaben für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Allein die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro (2026: 127,42 Milliarden Euro). Neu veranschlagt sind rund 1,34 Milliarden Euro für die Erstattung der Mehraufwendungen der Rentenversicherung für das Mindestsicherungsniveau. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen von 12,45 Milliarden Euro auf 13,06 Milliarden Euro.

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund rund 50,81 Milliarden Euro ausgeben und damit etwas weniger als 2026 (51,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld sollen von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro sinken. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden Euro auf rund 13,15 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind wie im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für diesen Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,52 Milliarden Euro vorgesehen.

Deutlich steigen soll das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür sind 5,2 Milliarden Euro eingeplant, nach 3,97 Milliarden Euro 2026. Der Haushaltsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sinkt der Ansatz von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro.

Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt rund 344,16 Millionen Euro vorgesehen, nach 323,82 Millionen Euro 2026. Für das Bundesteilhabegesetz stehen rund 67,85 Millionen Euro bereit (2026: 69,96 Millionen Euro).

Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMAS stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die dort vom Ministerium bewirtschafteten Titel summieren sich 2027 auf rund 169,7 Millionen Euro, nach rund 85 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 134 Millionen Euro auf die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des Ministeriums sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung einschließlich der Sozialversicherungsträger (2026: 58,36 Millionen Euro).