Haushalt 2027: 46,88 Milliarden Euro im Einzelplan 60
Berlin: (hib/SCR) Im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Ausgaben in Höhe von rund 46,88 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 475,9 Millionen Euro weniger als 2026. Die Einnahmen sollen von 403,05 Milliarden Euro auf 413,71 Milliarden Euro steigen. Der Einzelplan umfasst Einnahmen und Ausgaben, die keinem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Die Verpflichtungsermächtigungen - also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden - belaufen sich auf rund 11,06 Milliarden Euro.
Den größten Teil der Einnahmen bilden die Steuern. Für die Eigenmittel der Europäischen Union sind nach Abzug der Erhebungskostenpauschale insgesamt rund 46,13 Milliarden Euro veranschlagt, nach 43,61 Milliarden Euro 2026. Davon entfallen allein rund 34,86 Milliarden Euro auf die sogenannten BNE-Eigenmittel. Weitere 5,94 Milliarden Euro sind Mehrwertsteuer-Eigenmittel, 5,43 Milliarden Euro Zölle und 1,26 Milliarden Euro Kunststoff-Eigenmittel.
Weitere Einnahmen sind im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ veranschlagt. Vorgesehen ist unter anderem, erstmals 2,7 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. 2026 waren diese Einnahmen noch vollständig im Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Dort verbleiben 2027 rund 2,51 Milliarden Euro aus diesem Einnahmetitel. Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen werden auf 2,52 Milliarden Euro geschätzt, nach 1,47 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das Plus wird mit Einmaleffekten und zu erwartenden Geschäftsentwicklungen begründet. Zudem ist anders als im laufenden Jahr eine Entnahme aus der Rücklage von rund 6,76 Milliarden Euro eingeplant.
Die Münzeinnahmen sollen mit 64 Millionen Euro deutlich unter dem Ansatz von 145 Millionen Euro für 2026 liegen. Zur Begründung wird auf die Anpassung an den „Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen“ verwiesen. Die Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind auf 434 Millionen Euro taxiert, 83 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Für Präge- und Metallbeschaffungskosten, den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs sind 398 Millionen Euro veranschlagt, 20 Millionen Euro mehr als 2026.
Im Kapitel 6002 ist außerdem eine pauschale Einsparvorgabe - eine sogenannte globale Minderausgabe, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet ist - von acht Milliarden Euro veranschlagt. Der Betrag entspricht dem Ansatz für 2026. Die Minderausgabe kann laut Haushaltsentwurf auch durch Mehreinnahmen in den Einzelplänen erwirtschaftet werden. Neu veranschlagt ist außerdem eine globale Mehreinnahme - also eine pauschale Vorgabe für zusätzliche Einnahmen - von rund 2,61 Milliarden Euro. Dem steht eine globale Mindereinnahme von rund 1,64 Milliarden Euro gegenüber (2026: 1,38 Milliarden Euro). Saldiert ergibt sich daraus ein Plus von rund 972 Millionen Euro.
Den Schwerpunkt auf der Ausgabenseite bildet das Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ mit rund 43,91 Milliarden Euro, nach 44,44 Milliarden Euro 2026. Größter Einzelposten sind die Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis mit 16,5 Milliarden Euro (2026: 16,16 Milliarden Euro). Der Titel wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewirtschaftet. Der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse steigt von rund 10,34 Milliarden Euro auf 10,69 Milliarden Euro. Für Investitionen im Rahmen der ersten Säule des Startchancen-Programms sind wie 2026 400 Millionen Euro vorgesehen.
Für die Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sind rund 11,61 Milliarden Euro vorgesehen. Für den Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel sind wie 2026 65 Millionen Euro eingeplant.
Für Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen nach dem Strukturstärkungsgesetz umfasst die entsprechende Titelgruppe rund 4,19 Milliarden Euro, nach 3,15 Milliarden Euro 2026. Die Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ sinkt dagegen von 2,5 Milliarden Euro auf rund 1,17 Milliarden Euro. Für die Verstärkung der Personalausgaben in den Einzelplänen, insbesondere für mögliche Mehrbedarfe aus Besoldungs- und Tarifrunden, sind rund 3,15 Milliarden Euro vorgesehen.
Dem Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ sind zudem sechs Wirtschaftspläne von Sondervermögen angehängt. Dabei handelt es sich um den Investitions- und Tilgungsfonds, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, den Klima- und Transformationsfonds, die „Aufbauhilfe“, den Kommunalinvestitionsförderungsfonds und die „Aufbauhilfe 2021“. Weitere Kapitel des Einzelplans betreffen unter anderem Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit, Bundesimmobilienangelegenheiten und sonstige Versorgungsausgaben.