21.08.2026 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 656/2026

Haushalt 2027: Zwei Prozent Stelleneinsparung geplant

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will die Vorgabe zur Stelleneinsparung in der Bundesverwaltung 2027 etwas absenken. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem finanziellen Umfang eingespart werden, der einer kegelgerechten Einsparung von zwei Prozent entspricht. Im Haushaltsgesetz 2026 liegt die Vorgabe bei 2,2 Prozent.

Von der Einsparung ausgenommen bleiben unter anderem die Organe der Rechtspflege, die Planstellen und Stellen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie bei der Zollverwaltung, die Planstellen und Stellen im Verteidigungsetat sowie beim Technischen Hilfswerk, beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Ausgeweitet werden sollen die Ausnahmen bei zwei Behörden. Beim Bundeszentralamt für Steuern sollen für die Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität bis zu 452 Planstellen und Stellen ausgenommen werden, nach maximal 280 Planstellen und Stellen 2026. Bei der Bundesnetzagentur steigt die Obergrenze für ausgenommene Planstellen und Stellen laut Entwurf für „sicherheitsbezogene Aufgaben zum Schutz der regulierten Netzsektoren“ von 620 auf 1.030. Unverändert bleiben unter anderem die Ausnahmen für bis zu 263 Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Exportkontrolle und bis zu 250 Planstellen und Stellen „mit Sicherheitsrelevanz“ beim Bundesamt für Justiz.

Die Einsparungen müssen nach dem Gesetzentwurf bis zum 31. Dezember 2027 erbracht werden. Neu ausgebrachte sowie mit einem „kw“-Vermerk versehene Planstellen und Stellen sollen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Das Bundesfinanzministerium kann in sachlich begründeten Fällen eigene Einsparkonzepte der Ressorts anerkennen, „soweit ein finanzieller Ausgleich durch den Wegfall anderer Planstellen und Stellen sichergestellt ist“.

Das Haushaltsgesetz regelt darüber hinaus die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung des Bundeshaushalts. Dazu zählen unter anderem Kredit- und Gewährleistungsermächtigungen, Vorgaben für über- und außerplanmäßige Ausgaben, Regeln zur Deckungsfähigkeit und Verwendung von Haushaltsmitteln, Liquiditätshilfen sowie weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung von Planstellen und Stellen.

Außerdem legt das Haushaltsgesetz fest, ab welchen Betragsgrenzen der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen vorab zu unterrichten ist. Im Entwurf für 2027 werden diese Schwellenwerte gegenüber 2026 angehoben. Zur Begründung verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass die bisherigen Wertgrenzen zum Teil seit mindestens 1992 gelten.