Migrationspakt völkerrechtlich nicht verbindlich
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) als Grundlage für verbesserte internationale Zusammenarbeit im Bereich Migration. Das geht aus ihrer Antwort (21/7619(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Der Pakt sei ein politisches Rahmendokument und damit völkerrechtlich nicht verbindlich. Seine Umsetzung erfolge auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene; auf nationaler und lokaler Ebene liege sie in der souveränen Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die dem Pakt beigetreten sind.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie der „Progress Declaration“ in der VN Generalversammlung am 20. Mai 2026 zugestimmt. Diese nehme anhand der 23 Ziele des Paktes eine Bestandsaufnahme vor und spreche Empfehlungen für die weitere Umsetzung aus. Auch die „Progess Declaration“ inklusive der Empfehlungen hätten keinen rechtlich verbindlichen Charakter.
Die Bundesregierung betont, dass sie in ihrer Arbeit rechtlich sowie fachlich etablierte Terminologie verwende. Ausdrücklich mache sie sich deshalb die von den Fragestellern verwendeten Begriffe „Remigration“, „Massenmigration“, „Ersatz-Migration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ nicht zu eigen.