Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Deutschland
Berlin: (hib/STO) Um „Immobilien der extremistischen Szene“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für den Phänomenbereich Rechtsextremismus und -terrorismus verweist die Bundesregierung dabei auf ihre frühere Antwort (21/6813(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Linken-Anfrage (21/6378(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), wonach ihrer Kenntnis zufolge bundesweit 261 Objekte (Stand: 12. Juni 2025) als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen sind.
Ein statistischer Gesamtüberblick zu von Linksextremisten genutzten Immobilien in Deutschland liegt laut Bundesregierung nicht vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschäftige sich im Rahmen der Aufgabenerfüllung auch mit linksextremistischen Eigentums- und Besitzverhältnissen, zu denen auch Immobilien gehören könnten, führt die Bundesregierung dazu aus. Dies erfolge im Rahmen der Bearbeitung des jeweiligen Beobachtungsobjekts.
„Für den Phänomenbereich des Islamismus erfolgt keine statistische, im Verfassungsschutzverbund abgestimmte Erfassung und Auflistung des Eigentums oder der Nutzung von Immobilien durch Angehörige der islamistischen Szene“, heißt es in der Antwort des Weiteren.