26.08.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 662/2026

Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung

Berlin: (hib/CHE) Seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien im November 2023 bis zum Juni 2026 sind weder Anfragen nach einem Letter of Interest noch Anträge für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) beziehungsweise für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/7615(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7422(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke hervor.

Diese hatte darin nach der Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe gefragt. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in diesem Zeitraum eine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien eingegangen ist, für die die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt wurde. Anträge auf UFK-Garantien (Garantien für Ungebundene Finanzkredite) habe es in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Seit Inkrafttreten der Klimastrategie seien auch keine Voranfragen und Neuanträge für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für LNG-Terminals beziehungsweise für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen, so die Bundesregierung.