Barrierefreiheit an Bahnstationen in der Oberpfalz
Berlin: (hib/HAU) Über die Barrierefreiheit an den verschiedenen Bahnstationen in der Oberpfalz informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7660(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7338(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Maßgeblich für den Bund seien die Vorgaben der Europäischen Technischen Spezifikation für die Interoperabilität im Bereich Personen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) und dem daraus resultierenden nationalen Umsetzungsplan, heißt es. Um barrierefreie Verkehrsangebote möglichst frühzeitig für viele Personen zu schaffen, erfolge eine Vorrangregelung und eine Zielsetzung für den barrierefreien Ausbau insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit der jeweiligen Verkehrsstation. Daher plane und realisiere die DB InfraGO AG Maßnahmen zur Barrierefreiheit „insbesondere bahnsteigbezogen entsprechend dem Reisendenaufkommen“.
Bei Störungen an den für die Barrierefreiheit relevanten Einrichtungen bestehen laut Bundesregierung keine festgelegten Mindeststandards oder Fristen für die vollständige Wiederherstellung der Barrierefreiheit. Nach Angaben der DB InfraGO AG würden für die Entstörung technischer Anlagen jedoch vertraglich festgelegte Reaktionszeiten gelten, wird mitgeteilt. Diese regelten, innerhalb welcher Zeit Servicetechniker nach Eingang einer Störungsmeldung, abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit, vor Ort sein müssen, um mit der Entstörung zu beginnen.