26.08.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 664/2026

UNESCO-Abkommen zu Unterwasser-Kulturerbe

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung strebt die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes unverändert an, verweist aber auf weiter bestehenden Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Das geht aus der Antwort (21/7657(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Grünen (21/7178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Voraussetzung für die Ratifizierung sei die Schaffung eines Ausführungsgesetzes, das die von der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen im deutschen Recht umsetzt. „Die dazu erforderlichen Abstimmungen auf Bundes- und Landesebene konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden“, schreibt die Bundesregierung. Zu klären seien Zuständigkeitsfragen sowohl in den Hoheitsgewässern der Länder als auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sowie unter Umständen auch Änderungen in den Denkmalschutzgesetzen der betroffenen Bundesländer.

Die Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes wurde nach Angaben der Fragesteller im Jahr 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet, mit dem Ziel, das Unterwasser-Kulturerbe vor Plünderung, kommerzieller Verwertung und wissenschaftlich unsachgemäßer Bergung schützen und die internationale Zusammenarbeit bei Erforschung, Dokumentation und Erhaltung zu fördern. Als Unterwasser-Kulturerbe gelten demnach Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder archäologischem Charakter, die sich seit mindestens 100 Jahren ganz oder teilweise unter Wasser befinden. Dazu zählten unter anderem archäologische Fundstätten, historische Bauwerke, menschliche Überreste, Schiffs- und Flugzeugwracks sowie deren archäologischer und natürlicher Zusammenhang.