Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt, mit der er die föderale Struktur der Datenschutzaufsicht in der Bundesrepublik durch verbindliche Kooperationsmechanismen und eine Bündelung von Zuständigkeiten modernisieren will. In Deutschland sei die Datenschutzaufsicht durch den grundgesetzlichen Föderalismus geprägt, sodass Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene bestehen, schreibt der Bundesrat in der Vorlage (21/7732(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach kann die aktuelle Struktur „insbesondere bei bundesweit eingesetzten Systemen sowie länderübergreifend tätigen Unternehmen und Forschenden zu Doppelprüfungen führen und das Risiko einer uneinheitlichen Rechtsanwendung in sich tragen“.
Nach dem Willen der Länderkammer soll mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zunächst die Datenschutzkonferenz gesetzlich institutionalisiert werden und dadurch verbindliche Mehrheitsbeschlüsse fassen können, die eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts gewährleisten. Darüber hinaus soll für „verbundene Unternehmen“ sowie landesübergreifende Forschungsvorhaben der Vorlage zufolge eine federführende Aufsichtsbehörde als zentraler Ansprechpartner etabliert werden. Schließlich soll die datenschutzrechtliche Prüfung eines Verfahrens durch eine Aufsichtsbehörde für andere Behörden bindend sein, „um Doppelprüfungen zu vermeiden und die Effizienz zu steigern“.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs, eine einheitlichere Auslegung und Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu erreichen. Die Vorschläge des Bundesrates seien indes in rechtlicher Hinsicht „insbesondere im Hinblick auf die unionsrechtlich garantierte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden, vor allem aber vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Verbots der unzulässigen Mischverwaltung von Bund und Ländern zu bewerten“ und daher jedenfalls teilweise kritisch zu sehen, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie werde „zeitnah einen eigenen Vorschlag zur Reform der Datenschutzaufsicht vorlegen und dabei die Vorschläge des Bundesrates in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen“.