AfD fragt nach Geldwäscheaufsicht im Fall Epstein
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus US-amerikanischen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein. In einer Kleinen Anfrage (21/7683(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie unter anderem danach, wie Erkenntnisse ausländischer Finanzaufsichtsbehörden in Prüf- und Aufsichtsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einfließen.
Die Fraktion verweist auf Maßnahmen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde gegen die Deutsche Bank. Diese habe im Juli 2020 wegen Defiziten bei der Überwachung eines Hochrisikokunden und bei der Einhaltung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten eine Geldbuße von 150 Millionen US-Dollar verhängt. Zudem nimmt die AfD-Fraktion Bezug auf eine frühere Antwort der Bundesregierung, wonach die BaFin aufgrund konkreter Anlässe zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen durchgeführt habe. Daraus habe sich nach Bewertung der BaFin gegenwärtig kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben. Gleichzeitig habe die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit internationalen Partnern sowie auf bestehende aufsichts- und geldwäscherechtliche Kontrollmechanismen verwiesen.