Bundesrat will Leugnung von Israels Existenzrecht bestrafen
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel“ vorgelegt. Der Entwurf (21/7733(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht einen neuen Tatbestand der Volksverhetzung in Paragraf 130 des Strafgesetzbuches vor.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll demnach bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, wenn die Äußerung geeignet ist, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“. Der Bundesrat begründet die Neuregelung unter anderem damit, dass das geltende Strafrecht die Leugnung des Existenzrechts Israels und Aufrufe zu dessen Beseitigung bislang nicht als solche unter Strafe stelle.
Nach der Begründung sollen „staatstheoretische Überlegungen für eine künftige Befriedung des Nahost-Konflikts jenseits der Existenz eines eigenständigen jüdischen Staates oder Kritik an Handlungen der israelischen Regierung oder staatlicher Akteure“ nicht von dem Tatbestand erfasst werden.
Die Bundesregierung teilt nach eigener Aussage „uneingeschränkt“ die Einschätzung, dass Deutschland eine „besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens“ trage. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs berge ihrer Auffassung nach jedoch ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zudem könnten entsprechende Fälle abhängig von den Umständen bereits nach geltendem Strafrecht verfolgt werden. Die Bundesregierung will die Strafanwendungspraxis weiter intensiv beobachten und die Länder nach möglichen Lücken bei der Erfassung strafwürdiger Fälle fragen.