Keine Bahntickets von Wettbewerbern über den DB-Navigator
Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen des Sofortprogramms „Bessere Kundeninformation“ werden an den digitalen Endkundenkanälen DB-Navigator und bahn.de keine Veränderungen mit Blick auf den Vertrieb vorgenommen. Das teilt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf Aussagen der Deutschen Bahn AG (DB AG) in ihrer Antwort (21/7678(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7451(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.
Im Grundsatz gelte, „dass die DB AG in ihren Vertriebskanälen zunächst ihre eigenen DB-Produkte verkauft, die sie dann im Sinne der Kunden um Produkte von Verkehrsverbünden und Kooperationen mit DB-Beteilung ergänzt“. Direkte Wettbewerber verkaufe die DB AG derzeit nicht. Wo sie gesetzlich verpflichtet ist, andere Anbieter in ihren Kanälen als Reiseoption anzuzeigen, erfolge dies, heißt es in der Antwort.
Bei der Buchung unterschiedlicher Dienstleistungen verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in einem einzigen Ticket sei die Ausgabe sogenannter Durchgangstickets ohne vorherige Aufstellung von gesonderten Durchgangstarifen durch die jeweiligen EVU derzeit aus technischen sowie (fahrgast)-rechtlichen Gründen nicht möglich, wird mitgeteilt. Daher erfolge bei der DB AG bei kombinierten Verbindungen von der DB AG und anderen von ihr vertriebenen EVU in den Vertriebskanälen der DB AG die Anzeige eines Gesamtpreises, der in einem einheitlichen Buchungs- und Bezahlvorgang buchbar ist. „Danach erfolgt auf Basis des europäischer Industriestandards OSDM (Open Sales and Distribution Model) die Ausgabe mehrerer rechtlich selbständiger Tickets der beteiligten Anbieter“, heißt es in der Vorlage.
Auf die Frage der Grünen, wie künftig zu verhindern sei, dass nicht fahrbare Verbindungen im DB-Navigator und in der damit verbundenen Internetpräsenz angezeigt werden, lautet die Antwort: Die Anzeige der Verbindungen basiere grundsätzlich auf Algorithmen, die auf die verfügbaren Informationen der EVU aufbauen. Alle EVU seien verpflichtet, „über die Reisendeninformationsplattform aktuelle und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen“. Ist diese Datenbasis gegeben, generierten die Fahrplanauskunftssysteme ausschließlich fahrbare Verbindungen.
Weiter schreibt die Bundesregierung, kein bekanntes Auskunftssystem, so auch der DB-Navigator, sei in der Lage, die Korrektheit der von den EVU übermittelten Daten zu valideren beziehungsweise zu korrigieren. „Insofern ist eine korrekte Information zu fahrbaren Verbindungen nur dann möglich, wenn die EVU korrekte Reisendeninformationen zur Verfügung stellen.“