Regierung berichtet über Tätigkeit der „starken Stelle“
Berlin: (hib/STO) Über die Tätigkeit der „starken Stelle“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7587(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin schrieb, ist die „starke Stelle“ eine seit August 2024 bestehende bundesweite Ansprech- und Beratungsstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt.
Laut Bundesregierung steht sie der betroffenen Zielgruppe als organisatorisch unabhängige Beratungsstelle zur Verfügung und bietet bedarfsgerecht schnelle Orientierung und Verweisberatung auf Unterstützungsangebote in den Ländern sowie auf Bundesebene an. Sie arbeite vertraulich und auf Wunsch anonym. Zudem trage sie zu einer „besseren Vernetzung sämtlicher Akteure (Justiz, Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Betroffene) bei“, wie die Bundesregierung weiter ausführt.
Die Finanzierung erfolgt laut Vorlage durch das Bundesinnenministerium im Rahmen einer fünfjährigen Projektförderung mit einem Haushaltsvolumen von insgesamt bis zu 1,06 Mio. Euro. Der Förderzeitraum endet den Angaben zufolge zum Jahresende 2027.
Ihren Wirkbetrieb hat die Ansprechstelle für kommunalpolitisch Aktive unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) am 1. August 2024 aufgenommen, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Bis zum Stichtag 18. August 2026 hat die „starke Stelle“ danach seit der Aufnahme des operativen Betriebs insgesamt 379 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, „welche über die offiziellen Kontaktwege (telefonisch, per Mail, über das Kontaktformular) eingegangen sind“. 121 der abgeschlossenen Beratungsfälle entfielen laut Bundesregierung auf das Jahr 2024, 156 auf das vergangene und 102 auf das laufende Jahr.