Vorrang cannabishaltiger Fertigarzneimittel
Berlin: (hib/STO) Um eine Gesetzesregelung zum Vorrang cannabishaltiger Fertigarzneimittel geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7743(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin schreibt die Fraktion, dass die Regierungskoalition wenige Tage vor dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes 64 Änderungsanträge eingereicht habe, „die zusammen mit dem Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag sowie auch vom Bundesrat beschlossen wurden“.
Ein Änderungsantrag beziehe sich auf die „Anpassung von Paragraf 31 Absatz 6 SGB V und regelt den Vorrang von cannabishaltigen Arzneimitteln“, heißt es in der Vorlage weiter. Durch den Beschluss dieses Änderungsantrages sei nunmehr festgelegt worden, dass eine Erstattung von Cannabisextrakten in standardisierter Qualität und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon grundsätzlich erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig ist.
Wissen will die Fraktion, wie hoch die von der Bundesregierung erhofften Einsparungen sind, die mit dieser Maßnahme einher gehen. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung die Voraussetzungen für den vorgesehenen sechsmonatigen Therapieversuch erfüllten.