Förderung von „Islamic Relief Deutschland“
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass sie im Zusammenhang mit der Förderung der Organisation „Islamic Relief Deutschland“ (IRD) keine Hinweise für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt hat. Wie sie in ihrer Antwort (21/7704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7525(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betont, hätten die vom Auswärtigen Amt bis 2020 geförderten Projekte von „Islamic Relief Deutschland“ in Syrien zur Bewältigung der humanitären Auswirkungen einer der größten humanitären Krisen der letzten Jahrzehnte beigetragen. Insgesamt seien mindestens 2.453.843 hilfsbedürftige Personen erreicht und 60 Gesundheitseinrichtungen mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Geräten versorgt worden.
Die Fragesteller hatten sich in ihrer Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/7525(Dokument, öffnet ein neues Fenster) nach den Entscheidungsprozessen im Auswärtigen Amt bei der Förderung von IRD erkundigt sowie auf Erkenntnisse zu Verbindungen zur Muslimbruderschaft und zwei kritische Prüfberichte des Bundesrechnungshofes verwiesen.
Wie die Bundesregierung schreibt, seien bei der IRD-Förderung der damalige Arbeitsstab humanitäre Hilfe (VN05) sowie dessen Nachfolgereferate S05 und S09 federführend gewesen. Grundsätzlich beteilige das federführende humanitäre Fachreferat vor einer Förderung das zuständige Länderreferat sowie die jeweilige Auslandsvertretung im Hinblick auf außenpolitische Bedenken.