02.09.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 680/2026

Kontrolle von Förderungen

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung beziehungsweise der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“ durch die jeweilige Kommune. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7287(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.