Regierung: Keine Kenntnisse über externe Beteiligte
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die „Partnerschaft für Demokratie“ beteiligt werden. Das schreibt sie in einer Antwort (21/7763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7288(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüfe als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leite die Prüfergebnisse an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter. „Nach der finalen Entscheidung durch das Ministerium ergeht der Bewilligungsbescheid durch das BAFzA an die Kommune. In den jeweiligen Kommunen ist laut Richtlinie das federführende Amt für die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel verantwortlich“, führt die Regierung weiter aus.