08.09.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 692/2026

BEHG-Änderung: CO2-Preis soll 2027 stabil bleiben

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau halten. Einen entsprechenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat die Bundesregierung nun dem Bundestag vorgelegt (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach soll der CO2-Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 - wie bereits 2026 - in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro liegen. Damit werde ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai umgesetzt, heißt es im Entwurf. Ziel sei es, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte Planungssicherheit zu geben.

Hintergrund der Reform ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die nun vorgesehene Änderung hätte der CO2-Preis im Übergangsjahr 2027 gemäß BEHG aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen aus dem EU-ETS 1 errechnet werden müssen.

Darüber hinaus sind laut Bundesregierung mit dem Entwurf Anpassungen der ebenfalls unter dem BEHG erlassenen Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen, um einen „sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen zu gewährleisten“.

Das BEHG regelt seit 2021 die nationale CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme.