08.09.2026 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 694/2026

Regierung will Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern. Mit dem Gesetzentwurf „zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe“ (21/7871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll die EU-Verordnung 2023/2405 (Initiative „ReFuelEU Aviation“) umgesetzt werden, die verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegt. Das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) soll dem Gesetzentwurf zufolge umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein.

Für das LBA sollen daher in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden, heißt es im Entwurf. Darüber hinaus sollen im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festgeschrieben werden. Dies sei zum einen Paragraf 29d des Luftverkehrsgesetzes, der eine Abgabepflicht regelt, falls Luftfahrzeugbetreiber ihre europarechtliche Betankungspflicht verletzen, und zum anderen Paragraf 58a des Luftverkehrsgesetzes mit Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405. Aufgrund des europarechtlichen Erfordernisses, die Abgabenhöhe regelmäßig anzupassen, werde in Paragraf 32 des Luftverkehrsgesetzes die Ermächtigung zum Erlass und zur Änderung einer entsprechenden Rechtsverordnung geschaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf.