09.09.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 695/2026

Details des 28. Regimes noch Gegenstand von Verhandlungen

Berlin: (hib/SCR) Zahlreiche Einzelheiten des geplanten sogenannten 28. Regimes für Unternehmen in der Europäischen Union sind noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7602(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung begrüßt darin den Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“ und teilt dessen Zielsetzung. „Für deutsche Unternehmen kann ein einheitlicher Rechtsrahmen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, rechtliche und administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten im Europäischen Binnenmarkt abzubauen und diese so erleichtern“, heißt es dazu. Das könne insbesondere Startups und Scaleups zugutekommen, führt die Bundesregierung weiter aus.

Zugleich setzt sich die Bundesregierung für Maßnahmen gegen missbräuchliche Praktiken bei der Gründung, für eine wirksame Geldwäscheprävention und den Schutz von Gläubigern ein, „ohne dabei das Ziel einer schnellen und digitalen Gründung zu vernachlässigen“. Die EU Inc. dürfe zudem nicht dazu genutzt werden, „nationale Mitbestimmungsrechte zu unterminieren“. Beim Insolvenzrecht tritt die Bundesregierung dafür ein, dass dieses im Rahmen der Verordnung nicht harmonisiert wird und sich die Insolvenz einer EU Inc. nach dem nationalen Insolvenzrecht richtet.

Mögliche Risiken etwa bei Geldwäsche und Steuerkriminalität könnten auf Grundlage des bisherigen Entwurfs noch nicht hinreichend beurteilt werden, schreibt die Bundesregierung. Auch weitere Auswirkungen hingen von den konkreten europäischen Bestimmungen ab.