10.09.2026 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 701/2026

Bundesregierung legt EEG-Novelle vor

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz: EEG-Novelle 2027, vorgelegt. „Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet.

Die Bundesregierung will zwar am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern, der Ausbau müsse jedoch „system- und kosteneffizienter“ gestaltet werden. „Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf steige bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro und solle aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Als zentrale Maßnahmen des Gesetzes gelten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten.

Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen. Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung soll aber deutlich gekürzt werden: Statt wie bisher über 20 Jahre soll sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinkt auf 5,2 Cent je Kilowattstunde - nach zuletzt rund acht Cent.

Auch für größere Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen: Für sie sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten. Dabei erhalten Betreiber zwar weiterhin eine Absicherung - verdienen sie am Markt aber deutlich mehr, etwa in Phasen hoher Strompreise, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt, heißt es in dem Entwurf.

Um diese Ausbauziele zu erreichen, soll die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. Bei knappen Kapazitäten entscheidet nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren.

Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfällt für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Kompromiss in der Regierung wird dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt.

Das Gesetz soll bereits 2027 in Kraft treten, neben der Zustimmung des Bundestags muss auch die EU-Kommission grünes Licht für dieses Vorhaben geben.