EU-Abkommen mit Marokko und Status der Westsahara
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat keine Vorbehalte gegenüber der EU zu einem Abkommen mit Marokko mit Blick auf den Status der Westsahara und ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) angegeben. Das geht aus der Antwort (21/7703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Europäische Kommission habe bestätigt, dass das neue Abkommen die in dem Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2024 in den verbundenen Rechtssachen C 779/21 P und C 799/21 P aufgestellten Bedingungen in vollem Umfang erfüllt.
Die Fragesteller hatten angeführt, dass Westsahara völkerrechtlich als „nicht selbstverwaltetes Territorium“ gelte und dem sahrauischen Volk nach den Resolutionen der Vereinten Nationen ein Recht auf Selbstbestimmung zustehe. Dennoch habe die EU in der Vergangenheit Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko geschlossen, die auch auf die Westsahara Anwendung finden sollten.