Netzbetreiber beim Energy Sharing in der Verantwortung
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung verweist darauf, dass die aktuellen Regelungen zum Energy Sharing erst im Dezember 2025 - mit der Regelung nach Paragraph 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - in Kraft getreten sind. Man wolle zunächst abwarten, welche Modelle sich entwickeln und umgesetzt werden. Das geht aus der Antwort (21/7903(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ (21/7705(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hervor.
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seien im Dezember vergangenen Jahres die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden, die das Energy Sharing erleichtern, heißt es in der Antwort. Insbesondere seien die Netzbetreiber verpflichtet, eine gemeinsame Nutzung der Elektrizität seit dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets sicherzustellen. Netzbetreiber seien weiterhin verpflichtet, für „Letztverbraucher und Lieferanten einfach umsetzbare Bedingungen des Netzzugangs, einschließlich massengeschäftstauglicher Abrechnungs- und Kommunikationssysteme“, zu schaffen, schreibt die Bundesregierung.