14.09.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 708/2026

Bundesregierung zum Eigentum am SED-Archiv

Berlin: (hib/SCR) Die im Bundesarchiv verwahrten Unterlagen des früheren Zentralen Parteiarchivs der SED sind Teil des Vermögens der unselbstständigen „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ (SAPMO). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7480(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Rechtsgrundlagen für die Stiftung und ihre Tätigkeit sind das Bundesarchivgesetz sowie der SAPMO-Erlass.

Die damalige PDS brachte laut Bundesregierung die Unterlagen und Materialien des früheren Zentralen Parteiarchivs (ZPA) 1992 auf Grundlage eines Einbringungsvertrags mit dem Bundesarchiv als Depositum in die Stiftung ein. Darin hielt der Bund fest, dass er alle Unterlagen der SED als sein Eigentum betrachtet, „soweit sie die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben betreffen“. Die PDS betrachtete demgegenüber den Gesamtbestand als ihr Eigentum, ausgenommen Archivgut, das Dritte auf Grundlage privatrechtlicher Verträge in das vormalige ZPA eingebracht hatten. Der Vertrag sieht zugleich vor, „Einheit und Geschlossenheit der Bestände“ auch bei einer Änderung des rechtlichen Status der PDS zu gewährleisten.

Sonderregelungen der Partei Die Linke, nach der sich die AfD-Fraktion erkundigt hatte, bei Einsichtnahme, Auswertung, Digitalisierung oder Veröffentlichung der Bestände bestehen nach Angaben der Bundesregierung nicht.t