14.09.2026 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 709/2026

Aktionsplan zu Tarifverhandlungen

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 der EU-Mindestlohn-Richtlinie als Unterrichtung (21/7700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt und erläutert darin ihre Ziele für die 21 Legislaturperiode. Darin bekräftigt sie, an dem Ziel der Stärkung von Tarifverträgen festhalten zu wollen und verweist auf vergangene Beschlüsse dazu, wie das im Mai in Kraft getretene Bundestariftreuegesetz.