14.09.2026 Inneres — Antwort — hib 709/2026

Ankauf von Datensätzen durch die Nachrichtendienste

Berlin: (hib/STO) Die Rechtsgrundlage des kommerziellen Ankaufs von Datensätzen durch die Nachrichtendienste ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7709(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wird dieser Ankauf durch die Nachrichtendienste, soweit ein Grundrechtseingriff vorliegt, aktuell auf Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie auf die Paragrafen 1 Absatz 2 und 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst und auf Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst gestützt.