14.09.2026 Inneres — Antwort — hib 709/2026

Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -einrichtungen

Berlin: (hib/STO) Über Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -einrichtungen im ersten Halbjahr 2026 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7919(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7674(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 132 Straftaten dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet. Von den im Bundestag vertretenen Parteien war davon laut Vorlage in 38 Fällen die AfD betroffen, in 25 Fällen die CDU und in 24 Fällen Die Linke, während die SPD in 19 Fällen betroffen war, Bündnis 90/Die Grünen in 18 Fällen und die CSU in zwei Fällen.

Mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 499 Straftaten gemeldet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dabei war die AfD den Angaben zufolge in 193 Fällen betroffen und die CDU in 121, während auf Bündnis 90/Die Grünen 63 Fälle entfielen, auf die SPD 61, auf Die Linke 32 und auf die CSU 20.

Für die Angaben wurde der Antwort zufolge auf Zahlenmaterial des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Da laut Bundesregierung bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen wie „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ möglich sind, „ist ein Aufsummieren nicht sachgerecht“.