16.09.2026 Haushalt — Antwort — hib 715/2026

Bund legt Angaben zur Förderung von Organisationen vor

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat umfangreiche Angaben zur finanziellen Förderung von in Deutschland ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen durch den Bund vorgelegt.

In einer umfangreichen tabellarischen Anlage einer Antwort (21/7968(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führen die Ressorts Förderungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie, soweit verfügbar, geplante Förderungen für 2026 auf. Angegeben werden unter anderem die zuständige oberste Bundesbehörde beziehungsweise ein mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliches Unternehmen, der jeweilige Förderempfänger, die Förderhöhe, die Art der Förderung und der Förderzeitraum.

Die Bundesregierung weist dabei darauf hin, dass der Begriff Nichtregierungsorganisation rechtlich nicht eindeutig definiert sei und Zuwendungen des Bundes daher nicht einheitlich nach diesem Kriterium erfasst würden. Mehrere Ministerien haben deshalb laut Antwort eigene Abgrenzungen vorgenommen, auf andere Datenquellen verwiesen oder Positivlisten bestimmter Förderempfänger erstellt. In einem Anhang zur Anlage erläutern mehrere Ressorts daher die Grundlagen und Grenzen ihrer Angaben. Das Auswärtige Amt verweist zudem für einzelne Angaben auf eine gesonderte, als Verschlusssache eingestufte Anlage.