Zugverkehr bundesweit eingestellt nach Zugfunk-Störung
Berlin: (hib/HAU) Als Folge der Störung des digitalen Zugfunks GSM R bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2026 ist der Zugverkehr laut Bundesregierung bundesweit vorübergehend eingestellt worden. Es seien 2.586 Züge betroffen gewesen, heißt es in der Antwort der Regierung (21/7988(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7607(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Nach Auskunft der DB AG habe es in den letzten fünf Jahren keine vergleichbaren Störungen gegeben, wird mitgeteilt. Die betroffene zentrale Systemkomponente sei noch nie Teil eines Ausfalls des GSM-R Systems gewesen. Das GSM-R System entspräche den anerkannten Regeln der Technik für Bahnanwendungen, schreibt die Regierung. Es seien keine grundsätzlichen Schwachstellen des GSM-R Systems bekannt. Das System werde fortlaufend erneuert und die Resilienz weiter erhöht.
Weitergehende Fragen der AfD-Fraktion, etwa danach, welche technischen Systeme, Komponenten oder Netzbereiche des GSM R-Systems von der Störung betroffen waren oder welche Monitoring-, Alarmierungs- und Echtzeitdiagnosesysteme im GSM R-Betrieb eingesetzt werden, um Softwarefehler, Fehlkonfigurationen, Netzstörungen oder ausgefallene Redundanzmechanismen frühzeitig zu erkennen, beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich.
Die Verkehrsinfrastruktur stelle einen wichtigen Baustein der Resilienzfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall dar, heißt es zur Begründung. In Anbetracht der sich in den letzten Jahren sowohl global als auch in Deutschland zunehmend verschärfenden Sicherheitslage würde aus Sicht der Bundesregierung durch die Veröffentlichung der Daten ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte Sabotagen und Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden. Infolge einer Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages mit den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland seien die erbetenen Informationen als „VS-VERTRAULICH“ geheimhaltungsbedürftig eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt, heißt es in der Antwort.