Bundeshilfen für den ÖPNV stiegen 2020 um 3,5 Prozent an
Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2020 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,96 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung der Mittel um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8,65 Milliarden Euro), heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2020“, der als Unterrichtung (21/8000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.
Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2019 8,44 Milliarden Euro und im Jahr 2020 9,12 Milliarden Euro. Die im Jahr 2020 vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel seien ausschließlich für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendet worden, heißt es dazu in der Vorlage. Die Summe der Ausgaben aller Länder habe die Zuweisungen des Bundes an alle Länder im Jahr 2020 überstiegen, „da zusätzlich Mittel verausgabt wurden, die in den vergangenen Jahren noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes eingesetzt worden waren“. Bedingt durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgrund des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für das Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro und der jährlichen Dynamisierung der Mittel um 1,8 Prozent gemäß Paragraf 5 Absatz 6 Satz 1 RegG ergebe sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der zugewiesenen Gesamtmittel um 3,5 Prozent. Gleichzeitig seien auch die von den Ländern nachgewiesenen Gesamtausgaben gestiegen - um rund 8 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist der Unterrichtung zufolge 2020 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln, der bei 73,2 Prozent lag. 2019 waren es noch 75,2 Prozent. Leicht angestiegen seien die Infrastrukturinvestitionen im SPNV - von 7,3 auf 7,8 Prozent - sowie die Fahrzeuginvestitionen im SPNV - von 0,6 auf 0,9 Prozent.
Auf Grundlage der von den Ländern vorgelegten Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2020 geht die Bundesregierung von einem „zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel“ aus. Die verausgabten Mittel seien überwiegend für den SPNV eingesetzt worden. Hinsichtlich der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel hätten die Länder deren geplante Verwendung erläutert, heißt es in der Unterrichtung. „Aus Sicht der Bundesregierung geben die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2020 keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Etwaige nachträglich von den Ländern mitgeteilte Korrekturbedarfe für dieses Berichtsjahr würden in den künftigen Berichten entsprechend berücksichtigt.